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Krankenvollversicherung:


Private Vollversicherung für preisbewusste:

Sie sind Unsicherheit und Leistungseinschnitte in der gesetzlichen Krankenkasse leid?
Sie wollen wirklich gut versichert sein - zu einem wirklich guten Preis?
Dann sollten Sie unsere günstigen Einsteigertarife kennen lernen.

Private Krankenversicherung:
Lohnt sich der Wechsel in eine private Krankenversicherung?
Selbständige, Freiberufler und Beamte können unabhängig vom
Einkommen in eine private Krankenversicherung wechseln.
Angestellte und Arbeitnehmer können sich privat versichern,
wenn das Einkommen über der Einkommensgrenze,

Beitragsbemessungsgrenze für gesetzlich versicherte
ab 2010: EUR 45.000,- / EUR 3750,- monatlich

Versicherungspflichtgrenze für privat versicherte
ab 2010: EUR 49.950,- / EUR 4162,50 monatlich


Abhängig von der gewählten Tarifkombination sind möglich:
• Behandlung als Privatpatient
• Freie Arzt- und Krankenhauswahl
• Einbettzimmer, Chefarzt-Behandlung
• Volle Kostenerstattung bei Zahnersatz
• Keine Zuzahlung auf Medikamente und Heilmittel (z.B. Massagen)
• Erstattung für Sehhilfen (Kontaktlinsen, Brillen)

Wer kann eine Private Krankenvollversicherung abschließen?
Neben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist die private Krankenversicherung (PKV) die zweite tragende Säule des deutschen Krankenversicherungssystems.

Nicht jeder kann (nicht jeder will auch) sich privat Krankenversichern.
Rund 90% der Bevölkerung sind gesetzlich versichert und nur die verbleibenden 10% sind privat krankenversichert.
Aber auch diese zehn Prozent stellen bereits ca. 7 Millionen
Versicherte dar.

Der Gesetzgeber ermöglicht nur folgenden Personengruppen
einen Wechsel in die private Krankenversicherung:

• Selbständige, freiberuflich Tätige, Unternehmer - Diese Personengruppe ..stellt den größten Anteil der Privatversicherten dar, da hier bis auf wenige ..Ausnahmen (z.B. Künstler oder Landwirte) keine Versicherungspflicht
..besteht.

Für diese Personen stehen folgende Möglichkeiten zur Wahl:
• überhaupt keine Krankenversicherung
• freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse
• Abschluss einer privaten Krankenversicherung

I. Angestellte und Arbeiter mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze:
Zu dieser Personengruppe zählen alle die, die ein regelmäßiges Jahreseinkommen von mindestens 48.600,- EUR / 44.100,- EUR erzielen.
Auch diese Personen stellen einen großen Anteil der
privaten Krankenversicherung, da hier häufig die drastische
Kostenersparnis bzw. die hohen Gesundheitsleistungen im Mittelpunkt stehen. Ein großer Vorteil bei diesen Personen ist, dass der Arbeitgeber
in der Regel die Hälfte des Beitrages übernimmt.

Für diese Personen gibt es zwei Möglichkeiten:
• freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse
• Abschluss einer privaten Krankenversicherung

II. Beamte:

Beamte bzw. Angestellte im öffentlichen Dienst mit Beihilfeanspruch
können sich privat versichern. Da Beamte über das Beihilfesystem nur
einen so genannten prozentualen Kostenzuschuss zu Ihren Krankheits-
kosten erhalten ist die private Krankenversicherung hier
eine sinnvolle Ergänzung.

Folgende Beihilfesätze sind üblich:
• Beamter
• Ehepartner
• Kinder




Daraus resultiert, dass der Beamte noch eine recht kleine Versorgungs-
lücke hat. Diese Lücke kann durch eine private Krankenversicherung preisgünstig geschlossen werden.
Alternativ dazu, können Beamte auch freiwillig einer gesetzlichen Kasse beitreten, müssen dort aber den vollen Krankenversicherungsbeitrag
(ca. 14,5%) aus Ihrem Bruttoverdienst zahlen.

III. Studenten:
Studenten sind in der Regel bis zum 30. Lebensjahr, längstens jedoch
bis zum 14. Fachsemester zu einem günstigen Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Wenn auch diese Zeit verstrichen ist,
das Studium aber noch nicht beendet ist, bleibt der Weg
für eine normale Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Student hat aber mit Ablauf der Familienversicherung auch die
Möglichkeit des Abschlusses einer privaten Krankenversicherung.

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